Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
REISEBEDINGUNGEN FÜR VERTRAGSABSCHLÜSSE AB DEM 01.01.2020 


Sehr geehrter Kunden und Gruppenauftraggeber der Jugendherbergen in SACHSEN-ANHALT,


der Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband SACHSEN-ANHALT e.V. - nachstehend „DJH-Lvb ST“ abgekürzt - ist Eigentümer bzw.  Betreiber von Jugendherbergen in SACHSEN-ANHALT. Die Mitarbeiter des DJH-Lvb ST und der einzelnen Jugendherbergen - nachstehend „JH“ abgekürzt - setzen ihre ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Aufenthalt in der jeweiligen JH so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Vertragspartner des DJH-Lvb ST und ggf. der Ihrer Gruppenteilnehmer bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen wollen.

Diese Bedingungen werden, soweit rechtswirksam vereinbart, Inhalt des Pauschalreisevertrages, den Sie als Kunde bzw. Gruppenauftraggeber - „GA“ abgekürzt - im Buchungsfall mit dem DJH-Lvb ST abschließen. Die Reisebedingungen ergänzen die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Lesen Sie bitte daher diese Belegungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

Diese Reisebedingungen gelten, soweit rechtswirksam vereinbart, auch für Reiseverträge in Jugendherbergen, deren Rechtsträger nicht der DJH-Lvb ST ist, sondern die Anschlusspartner des DJH-Lvb ST. Die Angaben zu diesen Anschlusspartnern finden Sie nachfolgend in der Aufstellung am Ende dieser Reisebedingungen. Im Falle der Buchung bei solchen Anschlusspartnern steht die Bezeichnung „DJH-Lvb ST“ dann für den jeweiligen Rechtsträger als Ihrem Vertragspartner des jeweiligen Reisevertrages.

1. Voraussetzung der Aufnahme in eine JH und Abschluss des Gastaufnahmevertrages

1.1. Voraussetzung für die Aufnahme in eine JH des DJH-Lvb ST und die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist die Einzel- oder  Gruppenmitgliedschaft des Kunden bzw. der Gruppe des GA im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Die Mitgliedschaft ist vom Kunde/GA bei Aufnahme in die JH bei der Anreise nachzuweisen. Dem DJH-Lvb ST steht bis zum Erwerb bzw. zum Nachweis der Mitgliedschaft das Recht zu, den Bezug der Unterkunft und die Erbringung der sonstigen vertraglichen Leistungen zu verweigern. Erfolgt der Erwerb bzw. der Nachweis der Mitgliedschaft trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung, spätestens bis zum Check-in in der JH nicht, so kann der DJH-Lvb ST den Reisevertrag kündigen und den Kunde mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 6.3. bis 6.5. dieser Reisebedingungen belasten. 

1.2. Einzelheiten zur Mitgliedschaft können unter den unten, im Impressum, angegebenen Daten bzw. unter https://www.jugendherberge.de/mitgliedschaft abgefragt werden.

1.3. Es obliegt demnach dem Kunde/GA, rechtzeitig vor der Anreise bzw. der Buchung der Unterkunft die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft zu schaffen und bei der Anreise den entsprechenden Nachweis der Gruppenmitgliedschaft vorzulegen.

1.4. Minderjährige:

a) Für allein reisende Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Diese werden nur in Begleitung einer zur Personensorge berechtigten volljährigen Person in die JH des DJH-Lvb ST aufgenommen. Zustimmungserklärungen von Sorgeberechtigten, die nicht gleichzeitig mit dem Kind als Gast aufgenommen werden, egal in welcher Form, ermöglichen keine Aufnahme des Minderjährigen.

b) Für allein reisende Minderjährige ab 14 Jahren besteht ein beschränkter Anspruch auf Aufnahme. Sie werden unter den nachstehenden Voraussetzungen in die JH des DJH-Lvb ST aufgenommen, auch wenn sie nicht in Begleitung einer zur Personensorge berechtigten volljährigen Person sind. Eine solche Aufnahme erfolgt allerdings nur, wenn ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Minderjährigen sowie die Elternerklärung ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben durch den/die Sorgeberechtigten des Minderjährigen vorgelegt wird. Die Elternerklärung bzw. die Übertragung der Personensorge muss dabei zwingend und ausschließlich in der Form abgefasst sein, wie sie unter folgenden Internetadressen veröffentlicht ist: http://www.jugendherberge.de/elternerklaerung bzw. für die Vollmacht mit Übertragung der Personensorge https://sachsenanhalt.jugendherberge.de/fileadmin/landesverbaende/sachsen-anhalt/pdf-dateien/reisevollmacht_uebertragung_personensorge_2.pdf
Sonstige Zustimmungserklärungen von Sorgeberechtigten in anderer Form werden nicht akzeptiert, auch wenn sie rechtlich wirksam abgefasst sind.

c) Gegenüber allein reisenden Minderjährigen, für die DJH-LVB ST Betreuungsleistungen als Teil der Reiseleistungen erbringt, werden Reiseleistungen nur erbracht, wenn der/die Sorgeberechtigte/n des minderjährigen Reisteilnehmers sein/ihr Einverständnis hierzu erteilt hat/haben. Die entsprechende Einverständniserklärung muss dabei zwingend und ausschließlich in der Form abgefasst sein, wie sie den Erziehungsberechtigten mit den Reiseunterlagen vorgelegt wird. Einverständniserklärungen von Sorgeberechtigten inanderer Form werden nicht akzeptiert, auch wenn sie rechtlich wirksam abgefasst sind.

2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden; Sonderregelung Schulklassenfahrten

2.1. Für alle Buchungswege gilt:

 a) Grundlage des Angebots von DJH-LVB ST und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

 b) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, die er namentlich benennt, wenn er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 c) Bei der Buchung von Paaren, Familien- und Kleingruppen ohne Angabe der Namen der Mitreisenden durch eine anmeldende Person sowie bei der Buchung von geschlossenen Gruppen durch einen Gruppenanmelder im Sinne der nachstehenden Ziffer 16.1 ist ausschließlich die anmeldende Person bzw. die gebuchte Institution und der zugehörige Gruppenanmelder, nicht der einzelne Teilnehmer, Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber DJH-LVB ST. Soweit diese Bedingungen nachstehend Bezug nehmen auf den Begriff „Kunde“ als Vertragspartner von DJH-LVB ST, umfasst dies die anmeldende Person bzw. die gebuchte Institution und auch den Gruppenauftraggeber. Die Teilnehmer als mitgebuchte Teilnehmer bzw. als Mitglieder der Gruppe hingegen, haben lediglich die Stellung eines Begünstigten nach den Grundsätzen eines Vertrages zugunsten Dritter mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer nicht berechtigt sind, die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere die Reise- und Unterkunftsleistungen an sich selbst ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung des Gruppenauftraggebers zu fordern und/oder die vertraglichen Vereinbarungen mitdem Gruppenauftraggeber abzuändern.

d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von DJH-LVB ST vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von DJH-LVB ST vor, an das er für die Dauer von 5 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit DJH-LVB ST bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist DJH-LVB ST die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

e) Die von DJH-LVB ST gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2.2. Buchungsanfragen mittels Reiseanmeldungsformular im Katalog:

a) Die Buchung (Reiseanmeldung) erfolgt hier schriftlich, mit dem im Katalog vorgesehenen Formular. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem DJH-LVB ST den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Informationen für die betreffende Reise in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) - soweit diese dem Kunden vorliegen - verbindlich an.


b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Zusendung des Formulars begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. DJH-LVB ST ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

c) Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von DJH-LVB ST an den Kunde/GA gem. Ziffer 2.6 zustande.

2.3. Für sonstige schriftliche, per E-Mail oder per Telefax übermittelte Buchungsanfragen des Kunden gilt:
DJH-LVB ST übermittelt dem Kunden auf Grundlage seines Buchungswunsches ein Reiseanmeldungsformular zusammen mit diesen Reisebedingungen und dem Formblatt zur Unterrichtung von Reisenden gem. Art. 250 EGBGB. Buchungen des Kunden erfolgen sodann mit dem Vertragsformular (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Formulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde DJH-LVB ST den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde gebunden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen in Ziffer 2.2 b) und c) in entsprechender Weise.

2.4. Für telefonische Buchungsanfragen des Kunden gilt:
DJH-LVB ST nimmt telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechenden Reiseleistungen. Im Übrigen richtet sich der Vertragsschlussprozess nach den Regelungen vorstehender Ziffer 2.3. 

2.5. Für mündliche Präsenzbuchungsanfragen des Kunden in der JH gilt:
Auf Grundlage seines Buchungswunsches erhält der Kunde ein Vertragsformular zusammen mit diesen Reisebedingungen und dem Formblatt zur Unterrichtung von Reisenden gem. Art. 250 EGBGB.Unterzeichnet der Kunde das Vertragsformular rechtsverbindlich, so kommt der Vertrag durch die Buchungsbestätigung von DJH-LVB ST nach Ziffer 2.5. zustande, die dem Kunden in Papierform ausgehändigt wird.

2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) zustande. Die Reisevertragsbestätigung wird dem Kunden durch DJH-LVB ST übersandt bzw. ausgehändigt. DJH-LVB ST wird dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisevertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisevertragsbestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

2.7. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von DJH-LVB ST erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von DJH-LVB ST im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde DJH-LVB ST den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde fünf Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. DJH-LVB ST ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von DJH-LVB ST in der in Ziffer 2.6 beschriebenen Form beim Kunden zu Stande.

i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach

f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung aufeinem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck  tatsächlich nutzt. DJH-LVB ST wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

2.8. DJH-LVB ST weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls  nicht.

3. Bezahlung

3.1. DJH-LVB ST und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.Die Fälligkeit der Restzahlung richtet sich nach der mit dem Kunden/GA getroffenen und gegebenenfalls in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen bei der Ankunft in der JH und vor dem Bezug der Unterkunft bzw. der Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zahlungsfällig und an die jeweilige JH vor Ort zu bezahlen. Der in Ziffer 9 genannte Grund ist zu beachten.

3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl DJH-LVB ST zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist DJH-LVB ST berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn

4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von DJH-LVB ST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind DJH-LVB ST vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. DJH-LVB ST ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von DJH-LVB ST gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von DJH-LVB ST gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte DJH-LVB ST für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

5. Preiserhöhung; Preissenkung

5.1. DJH-LVB ST behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern DJH-LVB ST den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 5.1 a) kann DJH-LVB ST den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann DJH-LVB ST vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann DJH-LVB ST vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 5.1 b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 5.1 c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für DJH-LVB ST verteuert hat.

5.4. DJH-LVB ST ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 5.1 a) - c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für DJH-LVB ST führt. Hat der Kunde/GA mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von DJH-LVB ST zu erstatten. DJH-LVB ST darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die DJH-LVB ST tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. DJH-LVB ST hat dem Kunden/GA auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von DJH-LVB ST gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von DJH-LVB ST gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

6.1. Der Kunde/GA kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber DJH-LVB ST unter der im Reisevertrag angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert DJH-LVB ST den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann DJH-LVB ST eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungs-ort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von DJH-LVB ST unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3. DJH-LVB ST hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel auf Basis des Reisepreises berechnet:

a) Familien, Kleingruppen (weniger als 10 Personen) sowie bis zu 9 stornierende Teilnehmer einer Gruppe gem. lit. b)

  •  bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei
  • ab 59. Tag bis 40 Tage vor Anreise 20 %
  • ab 39. Tag bis 15. Tag vor Anreise 50 %
  • ab 14.Tag bis 7. Tag vor Anreise 75%
  • ab 6. Tag bis zum Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen 90%

b) Schulklassen und Gruppen (ab 10 Personen) sowie mehr als 9 stornierende Teilnehmer einer Gruppe

  • bis 100 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • ab 99 bis 90 Tage vor Anreise: 20 %
  • ab 89. Tag bis 40. Tag vor Anreise: 50 %
  • ab 39.Tag bis 7. Tag vor Anreise: 75%
  • ab 6. Tag bis zum Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen: 90%.

Soweit weniger als höchstens 10% aller Teilnehmer einer Gruppe vom Reisevertrag zurücktreten, ist für diese Teilnehmer keine Entschädigung zu leisten. Darüber hinaus gelten die vorstehenden Stornopauschalen gem. Ziffer 6.3 a) (bei weniger als 9 stornierenden Teilnehmern insgesamt) bzw. gem. Ziffer 6.3 b) (bei mehr als 9 stornierenden Teilnehmern insgesamt).

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, DJH-LVB ST nachzuweisen, dass DJH-LVB ST überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von DJH-LVB ST geforderte Entschädigungspauschale. 

6.5. DJH-LVB ST behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit DJH-LVB ST nachweist, dass DJH-LVB ST wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist DJH-LVB ST verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.6. Ist DJH-LVB ST infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von DJH-LVB ST durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie DJH-LVB ST 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 

6.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

7. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht.Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil DJH-LVB ST keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann DJH-LVB ST bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6. 25 € pro betroffenen Reisenden.

7.1. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung DJH-LVB ST bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. DJH-LVB ST wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

9.1. DJH-LVB ST kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von DJH-LVB ST beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b) DJH-LVB ST hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben

c) DJH-LVB ST ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von DJH-LVB ST später als einen Monat vor Reisebeginn ist unzulässig.

9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 6.6. gilt entsprechend.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1. DJH-LVB ST kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von DJH-LVB ST nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von DJHLVB ST beruht.

10.2. Kündigt DJH-LVB ST, so behält DJH-LVB ST den Anspruch auf den Reisepreis; DJH-LVB ST muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die DJH-LVB ST aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

11. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

11.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat DJH-LVB ST oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von DJH-LVB ST mitgeteilten Frist erhält.

11.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit DJH-LVB ST infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von DJH-LVB ST vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von DJH-LVB ST vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an DJH-LVB ST unter der mitgeteilten Kontaktstelle von DJH-LVB ST zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von DJH-LVB ST bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von DJH-LVB ST ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

11.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er DJH-LVB ST zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von DJH-LVB ST verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

12. Beschränkung der Haftung

12.1.   Die vertragliche Haftung von DJH-LVB ST für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

12.2. DJH-LVB ST haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von DJH-LVB ST sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
DJH-LVB ST haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von DJH-LVB ST ursächlich geworden ist.

13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber DJH-LVB ST geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 

14. Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen

14.1. Die nachstehenden Regelungen dieser Ziffer 14 gelten, ergänzend zu diesen Reisebedingungen von DJH-LVB ST, für Reise- und 
Unterkunftsleistungen gegenüber geschlossenen Gruppen.

14.2. Geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind:

a) Eine Personenmehrheit, bei der der Vertrag über die Unterkunfts- oder Reiseleistungen in einer JH mit einer Institution, einem Verein, einer Firma oder einem sonstigen rechtsfähigen Träger erfolgt. Dieser wird nachfolgend als Gruppenauftraggeber bezeichnet und„GA“ abgekürzt.

b) Eine nicht rechtsfähige Personenmehrheit, die in satzungsmäßigen Bestimmungen des DJH-LVB ST, insbesondere zur Gruppenmitgliedschaft, sowie in Ausschreibungen und Angeboten als Gruppe bezeichnet ist. In diesem Fall ist Gruppenauftraggeber („GA“) die für die Gruppe handelnde Person.

c) Jede Personenmehrheit, unabhängig von deren Personenzahl, Rechtsfähigkeit oder Status, für deren Buchung die Anwendung dieser Zusatzbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall ist Gruppenauftraggeber („GA“) ebenfalls die für die Gruppe handelnde Person.

14.3. Gruppenverantwortliche(r) – nachfolgend „GV“ abgekürzt - sind der oder die vom Gruppenauftraggeber eingesetzte Person(en), welche im Auftrag des GA die Vertragsverhandlungen und/oder die Buchungsabwicklung mit dem DJH-LVB ST vornehmen und/oder die Gruppe im Auftrag des GA als verantwortliche Leitungsperson begleiten.

14.4. DJH-LVB ST und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenreise vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber das Recht eingeräumt wird, nach Auftragserteilung bis drei Monate vor Reisebeginn kostenfrei von der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewiesen. Macht der Gruppenauftraggeber gegenüber DJH-LVB ST von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch, werden etwa bereits an DJH-LVB ST geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 6.6 gilt entsprechend.

14.5. DJH-LVB ST haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die - mit oder ohne Kenntnis von DJH-LVB ST - vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von DJH-LVB ST angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit DJH-LVB ST vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht im Leistungsumfang von DJH-LVB ST enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von DJH-LVB ST vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter.

14.6. DJH-LVB ST haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit DJH-LVB ST abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.

14.7. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen nach Maßgabe der Regelungen der vorstehenden Ziffer 11.2 lit. c) vorzunehmen.

14.8. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder ein von diesen eingesetzter Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Reise für DJH-LVB ST Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens DJH-LVB ST anzuerkennen.

14.9. Bei der Buchung von Gruppenreisen durch einen GA ist ausschließlich dieser, nicht der einzelne TN, Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber dem DJH-Lvb ST.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung

15.1. DJH-Lvb ST weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass DJH-Lvb ST nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für DJH-Lvb ST verpflichtend würde, informiert DJH-Lvb ST die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. DJH-Lvb ST weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

15.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/GA und dem DJH-Lvb ST findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

15.3. Der Kunde/GA kann den DJH-Lvb ST nur an dessen Sitz verklagen.

15.4. Für Klagen des DJH-Lvb ST gegen den Kunde/GA ist der Sitz des Kunden/GA maßgebend. Für Klagen gegen Kunden/GA, die Kaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind oder die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des DJHLvb ST vereinbart.

15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag mit dem GA anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen abweichende Regelungen zu Gunsten des Kunden/GA enthalten.


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Steuernummer                                       102/142/02358
Vereinsregister-Nr.                                 11212 Amtsgericht Stendal


Anschlusspartner (siehe Hinweis in der Einleitung dieser Belegungsbedingungen) sind:
Jugendherberge der Stadt Bernburg (Saale), Krumbholzallee 2, 06406 Bernburg (Saale), Träger: Stadt Bernburg (Saale)
Jugendherberge Haldensleben, Bornsche Str. 94, 39340  Haldensleben, Träger: Stadt Haldensleben